Bildrechte: Fotoaufnahmen von Kindern

Kinder und Jugendliche genießen einen besonderen Schutz. Fotografen sollten sich vor einer Veröffentlichung daher unbedingt das schriftliche Einverständnis der Sorgeberechtigten einholen.

Bei Minderjährigen ab dem 7. Lebensjahr (beschränkt geschäftsfähig) ist die Zustimmung der Eltern nicht erforderlich, wenn das Kind die erforderliche "Einsichtsfähigkeit" besitzt. Das ist in der Praxis aber nur schwer festzustellen, sodass es sich empfiehlt, auf jeden Fall die Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen.

Ab einem Alter von 14 Jahren muss auch ein Kind ausdrücklich mit der Veröffentlichung einverstanden sein, eine Einwilligung allein der Eltern reicht dann nicht mehr aus.